SICHERN SIE SICH JÄHRLICH BIS ZU
1 MIO. € STEUERLICHE VORTEILE DURCH DIE FORSCHUNGSZULAGE
. JETZT

Mit uns als Experten für Fördermittel, Innovation und Technologie machen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf die Forschungszulage geltend und setzen Ihre F&E-Vorhaben erfolgreich um.

Forschung und Entwicklung steuerlich fördern lassen. JETZT

Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) haben Unternehmen und Start-ups einen Rechtsanspruch auf die steuerliche Förderung ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E). Die Forschungszulage kann für bis zu vier Jahren rückwirkend beantragt werden. Lassen Sie diese Möglichkeit nicht ungenutzt und sichern Sie sich mit unserer Unterstützung zusätzliche Mittel für das Wachstum Ihres Unternehmens!

WER kann die Forschungszulage beantragen?

  • Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen.
  • Der Anspruch ist unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform.
  • Wichtig! Ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten (Art. 2 Nr. 18 der AGVO).

WIE hoch ist die Förderung durch die Forschungszulage?

  • Unternehmen können jährlich bis zu 4 Mio. Euro steuerlich geltend machen.
  • Steuergutschrift bis maximal 1 Mio. Euro pro Jahr möglich.
  • 25% der internen F&E-Kosten werden gefördert.
  • 15% der externen F&E-Kosten bei Forschungsaufträgen an Dritte werden gefördert.
  • Die Auszahlung erfolgt als Gutschrift auf die festgesetzte Steuerlast.

WAS wird durch die Forschungszulage gefördert?

  • Industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, technologische Grundlagenforschung.
  • Neuartige und risikobehaftete Produktentwicklungen oder -weiterentwicklungen.
  • Entwicklung von innovativen Verfahrens-, Prozess- oder Fertigungstechnologien.
  • Wichtig! Auch fehlgeschlagene Entwicklungen werden gefördert.

Mit unserer Unterstützung zum Erfolg. JETZT

Wir unterstützen Sie kostengünstig und erfolgsbasiert bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt.

In 4 Schritten zur Forschungszulage. JETZT

Bei der Forschungszulage handelt es sich um eine Steuervergünstigung, die auf die festgesetzte Steuerlast Ihres Unternehmens angerechnet wird. Die Erstattung der eigenbetrieblichen F&E-Aufwendungen erfolgt rückwirkend, jedoch frühestens nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Die Forschungszulage ist nicht nur deshalb für alle Unternehmen äußerst attraktiv, sondern auch, weil sie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen sehr leicht zu beantragen ist.

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F&E Vorhaben definieren

Mit unserer Hilfe erhalten Sie einen schnellen Überblick über Ihre förderfähigen Projekte.

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Bescheinigung beantragen & erhalten

Wir übernehmen für Sie die Beantragung der F&E-Bescheinigung bei der BSFZ.

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F&E-Kosten beim Finanzamt einreichen

Wir stellen alle Unterlagen für den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt für Sie zusammen.

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Forschungszulage erhalten

Die Erstattung erfolgt frühstens nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Logo IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH

Vorteile mit uns als Partner nutzen. JETZT

Mit uns als Experten in der Fördermittelberatung für Innovation und Technologie unterstützen wir Sie bei der zukunfts- und krisensicheren Aufstellung Ihres Unternehmens. Wir erkennen frühzeitig die F&E-Potenziale in Ihrem Unternehmen und minimieren Ihre Entwicklungsrisiken durch die Akquisition von öffentlichen Fördermitteln, wie die Forschungszulage.

Unsere Leistungen für Sie!

  • Identifikation und Definition Ihrer förderfähigen F&E-Vorhaben.
  • Beantragung der F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigunsgsstelle (BSFZ).
  • Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der FZul beim Finanzamt.
  • Bearbeitung von möglichen Rückfragen der BSFZ oder des Finanzamtes.
  • Digitale Nachweisführung des Fortschritts Ihrer F&E-Projekte.
Wir arbeiten kostengünstig, erfolgsbasiert und ohne langfristige Vertragsbindungen!

 

Kostenfreies Erstgespräch buchen. JETZT

Sind Sie an der steuerlichen Förderung für Ihre zurückliegenden Entwicklungen oder für Ihre nächste Innovation interessiert? Dann vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch und erfahren, wie wir Sie bei der Beantragung der Forschungszulage unterstützen können. Buchen Sie einen Termin oder melden Sie sich direkt bei uns!

Telefon 040 / 3600 663-0
E-Mail info@forschungszulage.jetzt